Unkomplizierte Förderung für Kevelaerer Vereine, Kindergärten und Schulen.

Die Kevelaerer Unternehmen NiersEnergie GmbH, Stadtwerke Kevelaer, BW Kevelaer GmbH & Co. KG und Bürgerenergie Schwarzbruch Nord GmbH & Co. KG haben es sich zur Aufgabe gemacht, Kevelaerer Vereine und Verbände zu unterstützen. Unter dem Motto „Energie für Kevelaer“ wollen die Unternehmen ein Zeichen setzen.

Vereine und Verbände bringen viel „Energie“ auf, um die stetig wachsenden Aufgaben zu bewältigen. Diese „Energie“ der Aktiven wollen die Fondsgeber auch in diesem Jahr durch Spenden honorieren. Insgesamt 50.000 Euro stellen sie dafür im Fonds „Energie für Kevelaer“ zur Verfügung.

Wer kann sich bewerben?

Alle Kevelaerer Vereine und Verbände mit Sitz in Kevelaer können einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass sie berechtigt sind, eine Zuwendungsbestätigung (ehemals Spendenquittung) auszustellen. Denn die Zuschüsse werden als Spenden ausgezahlt. Als Nachweis muss zeitnah eine Zuwendungsbestätigung durch den Verein/Verband ausgestellt werden. Zudem müssen die Fördermittel primär in Kevelaer und den Ortschaften verwendet werden, da die Fondsgeber die Vereine und somit die Ehrenamtler und die Bürgerinnen und Bürger Kevelaers unterstützen möchten.

Was kann gefördert werden?

Anteilig gefördert werden beispielsweise

  • Anschaffungen für den Verein
  • Öffentliche Sonderveranstaltungen der Vereine
    Sollten Einnahmen (Eintrittsgelder, Werbeeinnahmen) erhoben werden, sind diese den Ausgaben gegenüber zu stellen. Förderfähig sind nur die nicht gedeckten Kosten.
  • Bauliche Maßnahmen
    Diese werden von den Fondsgebern jedoch nur mit einem festgelegten Maximalbetrag unterstützt.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ausgaben handelt, die bereits in diesem Jahr getätigt wurden, oder ob sie im Laufe des aktuellen Jahres noch anstehen.

Mit Blick auf den Klimawandel freuen sich die Fondsgeber besonders über Anträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie nachhaltige, umweltschützende und generationsübergreifende Projekte, die das Bewusstsein für Umwelt, Natur und Landwirtschaft steigern können. Zur Stärkung solch nachhaltiger und ökologischer Projekte liegt es im Ermessen der Fondsgeber, eine höhere Förderung zu gewähren.

Nicht förderfähig sind regelmäßige oder vereinsinterne Veranstaltungen, die zum Regelbetrieb des Vereins gehören. Auch werden keine allgemeinen Spenden an Vereine ausgezahlt. Die Förderung bezieht sich auf konkrete Anschaffungen oder Veranstaltungen, die vorrangig in Kevelaer genutzt bzw. durchgeführt werden.

Die Fondsgeber behalten sich vor, die zugesagte Spende entsprechend zu kürzen, wenn die Kosten erheblich von der Antragsstellung abweichen.

Wichtig ist, dass keine Förderung durch die Wallfahrtsstadt Kevelaer gegeben ist (beispielsweise Zuschuss für Bildungsmaßnahmen, Ferienmaßnahmen pro Person usw.).

Welche Bereiche werden gefördert?

  • Förderung ökologischer und nachhaltiger Projekte
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
  • Förderung der internationalen Gesinnung, Kultur und Völkerverständigung
  • Förderung des Sports
  • Förderung des traditionellen Brauchtums und Karnevals
  • Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege
  • Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Wie bereits erwähnt, fördert der Fonds „Energie für Kevelaer“ die eingereichten Anträge anteilig, es erfolgt keine generelle Übernahme der Gesamtkosten eines Projekts. Die Höhe der jeweiligen Spende richtet sich prozentual nach dem Gesamtbetrag des Antrags. Dabei ist der Prozentsatz abhängig von der Gesamtzahl sowie dem Gesamtvolumen der förderfähigen Anträge und kann jährlich nach Ermessen der Fondsgeber variieren.

Im vergangenen Jahr erfolgte eine Zuweisung der Spenden beispielsweise nach folgender Staffelung:

Gesamtkosten des ProjektsAnteilige FörderungMinimaler Förderbetrag
bis 500 €50 %min. 200 €
bis 1.000 €40 %min. 250 €
bis 5.000 €30 %min. 400 €
bis 10.000 €20 %min. 1.250 €
bis 20.000 €15 %min. 1.500 €
über 20.000 €12 %min. 2.500 €
max. 4.000 €

Die Fondsgeber behalten sich vor, über die Zuwendungsstaffelung hinaus individuelle Projekte bis zu 100% zu fördern. Hierfür kommen insbesondere ökologische und nachhaltige Projekte in Betracht. Eine 100%-ige Förderung ist jedoch die Ausnahme und erfolgt nur nach individueller Bewertung der Fondsgeber.“

Wie werden die Mittel verteilt?

Ein Gremium mit Vertretern der Fonds-gebenden Unternehmen entscheidet über die Mittelverteilung. Bei der finanziellen Unterstützung handelt es sich um eine anteilige Förderung, die je nach Höhe des Antrags prozentual gestaffelt ist.

In einem feierlichen Rahmen werden die Vereine/Verbände vorgestellt, die in diesem Jahr unterstützt werden und erhalten eine Mitteilung, wie hoch der Zuschuss ist. Diese abendliche Veranstaltung wird voraussichtlich im Juni 2024 stattfinden. Die Einladungen zum „Abend für die Vereine“ mit weiteren Informationen werden zu gegebener Zeit an alle Antragsteller verschickt.

Die Auszahlung der Spende durch eines der vier Fonds-gebenden Unternehmen erfolgt nach Anschaffung der Materialien (Nachweis durch Einreichung der Rechnungen) bzw. nach Durchführung der Veranstaltung (Kostenaufstellung mit Rechnungsbelegen, Einnahmen sind gegenüber zu stellen). Ihr Verein/Verband stellt für dieses Unternehmen zeitnah eine entsprechende Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) aus.

Wir weisen darauf hin, dass Anträge, die für das Jahr 2024 eingereicht wurden, nicht auf das kommende Jahr übertragen werden können. Sollten sich Investitionen auf das Jahr 2025 verschieben, ist im kommenden Jahr ein neuer Antrag zu stellen.

Wird die Unterstützung öffentlichkeitswirksam?

Auf allen Sachgegenständen, die mit Fördermitteln aus dem Fonds „Energie für Kevelaer“ finanziert werden, sollte ein Sticker „Ich bin hier dank erneuerbarer Energien“ platziert werden. Damit die Kevelaerer Bürger*innen sehen können, wo überall Mittel der Windenergie und des Ökostromes drinstecken. Ein Muster dieser Aufkleber, die wir Ihnen nach der Spendenauszahlung zukommen lassen, fügen wir bei.

Sie konnten mit der Unterstützung durch den Fonds „Energie für Kevelaer“ ein besonderes Projekt realisieren? Das freut uns. Noch mehr würden wir uns freuen, wenn Sie uns hieran in Form von Bildern oder Berichten teilhaben lassen. Denn uns interessiert, zu sehen, was mit unseren Spendengeldern vor Ort passiert. Gerne kommen wir uns auch vor Ort einmal ihre Projektrealisierung anschauen.

Zudem würden wir gerne die durch den Fonds unterstützen Projekte auf dieser Homepage präsentieren.

Wie sind die Mittel zu beantragen?

Eine Antragstellung für 2024 hat bis zum 8. April 2024 zu erfolgen. Es werden auch rückwirkend Maßnahmen gefördert, sofern diese im laufenden Jahr durchgeführt wurden.

Ein formloses Schreiben an unsere Ansprechpartnerin Melanie Hahn bei den Stadtwerke Kevelaer mit einer kurzen Vorstellung der Maßnahme und eine genaue Kostenaufstellung genügt.

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie unsere Ansprechpartnerin bei den Stadtwerken Kevelaer an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Melanie Hahn
0 28 32 . 93 13-11